Anwendung von Gehörschutz

Um den geeigneten Gehörschutz auswählen zu können, müssen Sie den Lärmpegel an Ihrem Arbeitsplatz ermitteln.

 

Laut Verordnung muss ab einem Lärmpegel von 85 dB (A) Gehörschutz verwendet werden.

Ihr Arbeitgeber muss einen Gehörschutz zur Verfügung stehen, wenn die Lärmbelastung (unterer Auslösewert) 80 dB (A) überschreitet, wenn der Spitzenwert (unterer Auslösewert) 135 dB (C) überschreitet oder der Lärm auf andere Weise schädlich ist, eine Belästigung darstellt oder Beschwerden verursacht.

Gehörschutzprodukte müssen zugelassen sein und eine CE-Kennzeichnung besitzen.
Siehe die EN-Normen für Gehörschutz 

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