Die 10 Gebote der Absturzsicherung

1. Bei Sturzgefahr ist eine Absturzsicherung zu verwenden.

Bei Arbeiten, bei denen Sturzgefahr besteht oder die in 2 m Entfernung zu einer vertikalen Sturzgefahr auf einer flachen Arbeitsfläche ausgeführt werden, MÜSSEN Sie eine Absturzsicherungsausrüstung verwenden.


2. Jede Arbeitsaufgabe muss analysiert werden.

Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Arbeit mit einer Absturzsicherungsausrüstung alle physischen oder psychischen Belastungen, Unannehmlichkeiten usw., die mit der Verwendung der Ausrüstung verbunden sind.


3. Die Anschlageinrichtung muss bei einer Zugkraft von 1.200 kg sicheren Halt bieten.

Sie muss so weit wie möglich über dem Kopf befestigt werden.


4. Die eigene Größe ist bei der Berechnung der Falllänge zu berücksichtigen.

Bei der Verwendung von Falldämpfern ist es wichtig, den erforderlichen Abstand zu berechnen. Weitere Informationen zur Bodenfreiheit finden Sie im Benutzerhandbuch des Produkts.


5. Einweisung und Prüfung. Eine Anforderung vor der Verwendung der Ausrüstung

Bei einer Absturzsicherung handelt es sich um ein Produkt der Klasse 3. Dies bedeutet, dass eine unsachgemäße Verwendung zu schweren Verletzungen oder im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Vor der Verwendung ist daher eine gründliche Einweisung und Prüfung erforderlich, und die Geschäftsführung eines Unternehmens ist für die Umsetzung der Einweisung verantwortlich.


6. Es ist gefährlich, in einem Gurt zu hängen – daher ist ein Evakuierungsplan vorzubereiten.

Bei Verwendung einer Absturzsicherung ist die Erstellung eines Rettungs- und Evakuierungsplan gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Plan soll sicherstellen, dass eine Person, die abgestürzt ist und in ihrer Absturzsicherungsausrüstung hängt, schnell gerettet oder abgelassen werden kann, wodurch ein Hängetrauma vermieden wird. Ein Hängetrauma kann in weniger als einer halben Stunde zu Blutgerinnseln führen. 


7. Anhand der Spezifikationen der Ausrüstung kontrollieren, ob sie für das jeweilige Gewicht ausgelegt ist.

Das max. Anwendergewicht der Absturzsicherung kann variieren. Weitere Informationen zum Anwendergewicht finden Sie im Benutzerhandbuch des Produkts.


8. Die Ausrüstung muss vor der ersten Verwendung registriert werden.

Es ist ein Logbuch der Ausrüstung zu führen und das Datum der ersten Verwendung, die Seriennummer und das Produktionsdatum müssen notiert werden.


9. Die Ausrüstung ist sofort nach einem Sturz zur Inspektion einzusenden.

Nach einem Sturz darf die Ausrüstung nicht mehr benutzt werden. Auffanggurte und Produkte mit Gurtband oder Seil müssen entsorgt werden und große Drahtblöcke müssen an einen autorisierten Kundendienst geschickt werden.


10. Die Ausrüstung ist mindestens einmal im Jahr zur Inspektion einzusenden.

Eine Absturzsicherungsausrüstung muss mindestens einmal im Jahr von einer geschulten "kompetenten Person" überprüft werden. Die Person muss in der Lage sein, ein gültiges Zertifikat vorzulegen, aus dem der Status als "kompetente Person hinsichtlich der Sichtprüfung der Absturzsicherung" hervorgeht.


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