Die 13 Regeln für Atemschutzmasken

1. Alle Masken schränken Ihre Sicht mehr oder weniger ein und können daher das Gefahrenrisiko erhöhen. 


2. Um die Lebensdauer Ihres Gasfilters zu verlängern, sollte dieser in einem luftdichten Behälter aufbewahrt werden.


3. Partikelfilter bieten keinen Schutz gegen Gase und Dämpfe. Gasfilter bieten keinen Schutz gegen Partikel.


4. Wenn Sie mit gemischten Produkten arbeiten, überprüfen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsdatenblatt. Dort ist beschrieben, welche Schutzausrüstung erforderlich ist.


5. Die dänische Gesetzgebung beschränkt die Verwendung von filtrierenden Atemschutzmasken an einem kompletten Arbeitstag auf maximal drei Stunden. Dies dient dazu, Kondensation in der Maske und damit Wasser in der Lunge zu vermeiden.


6. Wenn Sie den Atemschutz länger als drei Stunden verwenden, ist beispielsweise die Verwendung eines Turbo-Atemschutzgeräts obligatorisch.


7. Wenn der Sauerstoffgehalt im Raum unter 17 % liegt oder keine Filter zum Schutz gegen die Chemikalie, mit der Sie arbeiten vorhanden sind, müssen Sie ein Frischluft-Schlauchgerät verwenden, d. h. ein Atemschutzgerät mit externer Luftzufuhr.


8. Als Faustregel gilt, dass der Filter ausgetauscht werden muss, wenn der Atemwiderstand eines Atemschutzgeräts mit Partikelfilter spürbar erhöht ist.


9. Bei Gasfiltern gilt als Faustregel, dass der Filter nicht mehr schützt und gewechselt werden muss, wenn Sie riechen oder schmecken können, womit Sie arbeiten.


10. Beachten Sie, dass es Substanzen gibt, die hinsichtlich Geruch oder Geschmack schlechte Warnungseigenschaften aufweisen.


11. Bitte beachten Sie, dass kein Filter gegen alle Arten von Gas/Dampf schützt. Wenn kein geeigneter Filter verfügbar ist, verwenden Sie ein Frischluft-Schlauchgerät.


12. Menschen mit schlechtem oder keinem Geruchssinn sollten keine Masken mit Filtern, sondern stattdessen Frischluft-Schlauchgeräte verwenden. 


13. Halten Sie immer zusätzliche Filter vorrätig.


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